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Die Schichten der Altersvorsorge

Seit 2005 hat der Gesetzgeber über das Alterseinkünftegesetz die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeverträgen neu geregelt. Seitdem spricht man von den sogenannten drei Schichten der Altersvorsorge. Je nachdem welche Faktoren für Ihr individuelles Anlagekonzept wichtig sind, kann die Entscheidung in die eine oder andere Produktgattung fallen.
Innerhalb der 3 Schichten der Altersvorsorge gibt es vor allem Unterschiede in Flexibilität (Vorteile in Schicht 3), staatlicher Förderung (Vorteile in Schicht 1 u. 2), steuerlicher Behandlung, Vererbbarkeit, Beleihbarkeit, etc.

Schicht 1
Schicht 2Schicht 3
Basis-/Rürup-RenteBetriebliche AltersvorsorgeRiester-RentePrivate Rente
Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge
78 % in 2014, bis ansteigend auf 100 % in 2025

100 % über Gehaltsabrechnung

100 % inkl. staatliche Zulagen
Sozialversicherungsersparnis
Ja, bei Verdienst bis Beitragsbemessungsgrenze
Art der LeistungenLeibrenteLeibrente oder KapitalauszahlungLeibrente, max. 30 % KapitalauszahlungLeibrente oder Kapitalauszahlung
Besteuerung der LeistungenRenteneintritt in 2014 = 68 %, bis 2040 ansteigend auf 100 %100 %100 %Bei Rente Ertragsabteil (10 % mit 65 Jahren), Hälfte des Wertzuwachses bei Kapital
Sind Leistungen KrankenversicherungspflichtigNeinJa, für alle gesetzlich KrankenversichertenNeinNein
Vererbbarkeit
Nur Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder

Nur Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder

Nur Ehepartner oder kindergeldberechtige Kinder, jedoch Rückkauf möglich

volle Vererbbarkeit
Übertragbarkeit
nicht übertragbar

nicht übertragbar

auf Vertrag des Ehepartners

volle Übertragbarkeit
Flexibilität
Rente frühestens ab 62. Lebensjahr, keine Kapitalauszahlung

Rente oder Kapital frühestens mit dem 62. Lebensjahr

Rente frühestens ab 62. Lebensjahr, max. 30 % Kapitalauszahlung

volle Flexibilität
Rückkauf
nicht möglich

nicht möglich

möglich, jedoch Rückzahlung aller Zuschüsse

möglich
Beleihbar für Eigenheim
nicht möglich

nicht möglich

möglich

möglich
Anrechnung bei Arbeitslosigkeit
keine Anrechnung

keine Anrechnung

keine Anrechnung

Anrechnung nach Freibeträgen
Abhängigkeit vom Arbeitgeber
Nein

Ja

Nein

Nein
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