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Jobsharing

Beim Jobsharing (freiberuflich) teilt ein bereits zugelassene:r Psychotherapeut:in mit eine:m hinzukommende:n Psychotherapeut:in den Kassensitz. Neben dem Kassensitz teilen sich beide Partner:innen auch das Haftungsrisiko. Somit sollten Sie sich als Juniorpartner:in mit Ihre:m Seniorpartner:in absprechen, welche Versicherungsverträge bereits bestehen und welche eventuell neu benötigt werden. Die wichtigsten Verträge rund um Ihre berufliche Tätigkeit können sich BAG-Partner:innen teilen. Hierzu empfehlen wir den wichtigsten Vertrag: die Berufshaftpflichtversicherung über einen gemeinsamen Vertrag mit ausreichend hoher Deckungssumme zu versichern.

Als BAG können Sie sich weiterhin eine gemeinsame Rechtsschutzversicherung, Cyberversicherung oder Praxisinhaltsversicherung teilen und somit Kosten sparen. Für die persönliche Absicherung bei Arbeits- oder Berufsunfähigkeit ist jede:r Partner:in selbst verantwortlich.

Sollten sie als angestellte:r Psychotherapeut:in in einem Jobsharing arbeiten, dann brauchen Sie eine eigene Berufshaftpflichtversicherung.

Mein Bedarf als Juniorpartner:in im Jobsharing

Was brauche ich wirklich?

Als Psychotherapeut:in im Jobsharing steigen Sie in bestehende Strukturen ein. Entweder Sie gründen zusammen mit Ihre:m Seniorpartner:in eine neue BAG oder sie steigen in eine bestehende BAG ein. Doch wie können Sie sich bedarfsgerecht absichern? Finden Sie es jetzt heraus:

Meine Person

Sichern Sie sich und Ihre Arbeitskraft ab
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Mein Beruf

Sichern Sie die Risiken Ihrer psychotherapeutischen Tätigkeit ab
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Meine Praxis

Schützen Sie Ihre Praxiseinrichtung vor Sachgefahren
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Eine kleine Übersicht

Wichtige Versicherungen

Pflicht für alle

Berufshaftpflicht

Schutz bei Schadensersatzansprüchen Dritter

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Krankentagegeld

Schutz vor den finanziellen Folgen einer Arbeitsunfähigkeit

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Berufsunfähigkeit

Schutz vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit

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