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Davor sollten Sie sich besser schützen...

Scha­denlexikon Berufshaftpflicht

Welche Schadenfälle können Ihnen als Psychotherapeut:in in Ihrem Arbeitsalltag entstehen? Wenn Ihnen ein fehlerhaftes Verhalten im beruflichen Kontext nachgewiesen werden kann, dann kommt die Berufs­haft­pflicht­versicherung für etwaige Scha­den­er­satzansprüche auf. Bei unbe­rechtigten Ansprüchen gegen Sie übernimmt der Versicherer die Kosten Ihrer Verteidigung.

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Personenschaden

Grober Behand­lungsfehler

Ein Patient wendet sich an eine Psy­cho­therapeutin, um sich wegen seiner Depressionen behandeln zu lassen. Die Psy­cho­therapeutin führt regelmäßige Sitzungen durch. Trotz der Behandlung ver­schlechtert sich der Gesund­heitszustand des Patienten jedoch immer weiter und er entwickelt Sui­zidgedanken. Der Patient teilt dies der Psy­cho­therapeutin mit, die jedoch keine Maßnahmen ergreift und weiterhin die bisherige Behandlung durchführt. Der Patient versucht, sich zu suizidieren.

In diesem Fall könnte der Patient, bzw. dessen Angehörige, einen Scha­den­er­satzanspruch gegen die Psy­cho­therapeutin geltend machen. Sie könnten argumentieren, dass die Psy­cho­therapeutin ihre Sorg­faltspflichten verletzt hat, indem sie trotz Kenntnis von Sui­zidgedanken des Patienten keine Maßnahmen ergriffen hat, um ihn zu schützen. Je nach Höhe des Ein­kom­mensverlustes und weiterer Kosten (Regress der Kran­ken­versicherung, Umbaumaßnahmen und private Therapien, Schmerzensgeld, usw.) kann so ein Schadenfall schnell mehrere Millionen kosten, die die Therapeutin aus ihrem Pri­vatvermögen zahlen muss. Eine solche Haftung der Psy­cho­therapeutin könnte durch eine Berufs­haft­pflicht­versicherung abgedeckt werden.

Harlie raethel ouyj Dk Kdf Y unsplash

Personenschaden

Patientin verletzt sich

Ein Psy­chotherapeut vergisst trotz schriftlicher Absprache mit seinem Vermieter über einen längeren Zeitraum den Schnee und das Eis vor dem Pra­xisgebäude zu räumen. Ein ankommender Patient rutscht auf dem vereisten Weg vor der Praxis aus und bricht sich das Schultergelenk. Außerdem wird bei dem Sturz eine teure Jacke irreparabel beschädigt.

Aufgrund der Verletzung der Sorg­faltspflicht des Psy­cho­therapeuten verklagt der geschädigte Patient den Therapeuten auf Schadenersatz. Die Schadensumme beläuft sich auf 22.000 € Schmerzensgeld und 650 € für den Ersatz der Jacke. Die Berufs­haft­pflicht­versicherung würde einen solchen Fall absichern, da der Psy­chotherapeut fahrlässig einen Scha­den­er­satzanspruch verursacht hat.

Peter yost ah9tyd Idl KA unsplash

Sachschaden

Praxis brennt

In der Adventszeit lässt eine Psy­cho­therapeutin aus Versehen über das Wochenende eine Kerze an ihrem Adventskalender brennen. Beim Abbrennen der Kerze kommt die Flamme mit trockenen Blättern und der Dekoration des Kranzes in Berührung und fängt Feuer. Das Feuer breitet sich schnell in der gesamten Praxis aus und greift auf weitere Stockwerke des Gebäudes über. Nach intensiven Löscharbeiten kann die Feuerwehr schließlich den Brand unter Kontrolle bringen und das Feuer eindämmen.

Am nächsten Tag steht fest, dass das gesamte Gebäude ein­sturzgefährdet ist und komplett abgerissen und neu aufgebaut werden muss. Zusätzlich entstehen in den benachbarten Praxen und Firmen ein großer Sachschaden am zerstörten Inventar sowie Aus­fallschäden, da die Räum­lichkeiten nicht weiter benutzt werden können. Der Gesamtschaden beläuft sich auf 5,2 Mio. €. Die Gebäu­de­versicherer werden den Berufs­haft­pflicht­versicherer der Psy­cho­therapeutin in Regress nehmen.

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Vermögensschaden

Fehlerhaftes Gutachten

Ein Psy­chotherapeut erstellt als Sach­verständiger Gutachten für ein Fami­liengericht. In einem Fall geht es um die Feststellung der Zuver­lässigkeit einer allein­erziehenden Mutter. Der Psy­chotherapeut erstellt ein Gutachten und empfiehlt dem Gericht, der Mutter das Sorgerecht der Kinder zu entziehen. Auf Basis des Gutachtens entzieht das Gericht daraufhin der Mutter ihr Sorgerecht und die drei Kinder werden in Pfle­gefamilien betreut.

Einige Jahre später fordern die Kinder Schadenersatz vom Gutachter, mit der Begründung, dass der Gutachter eine fehlerhafte Diagnose der psychischen Gesundheit der Mutter gestellt hat. Weiterhin kann dem Gutachter auch eine mangelhafte Dokumentation nachgewiesen werden. Das Gericht verurteilt den Psy­cho­therapeuten zu einem Schadenersatz von 200.000 €. Die Berufs­haftpflicht würde in solch einem Fall die Kosten übernehmen.

Weitere Schadenbeispiele

  • Vorwurf einer Falsch­behandlung:
    Ein Patient wirft einem Psy­cho­therapeuten eine fehlerhafte Behandlung vor und fordert Schadenersatz. Die Berufs­haft­pflicht­versicherung des Therapeuten prüft den Scha­den­er­satzanspruch und kommt zu dem Schluss, dass dieser unrechtmäßig ist. Die Versicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung und wehrt den unbe­rechtigten Anspruch ab.
  • Schlüs­selverlust:
    Eine Psy­cho­therapeutin verliert ihren Pra­xisschlüssel. Leider muss daraufhin die gesamte Schließanlage im Bürogebäude ausgetauscht werden. Die Berufs­haft­pflicht­versicherung kommt für den Schaden auf.
  • Miet­sachschaden:
    Beim Einzug in die Praxis beschädigt ein Psy­chotherapeut einen antiken Türrahmen. Dieser muss daraufhin aufwendig repariert werden. Die Versicherung übernimmt die Kosten.
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