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Vergleich der privaten Berufsunfähigkeits­versicherung mit den Versorgungswerken

Die Versorgungswerke bieten Ihren Mitgliedern neben der Altersrente auch eine Berufsunfähigkeitsrente, jedoch nur bei 100 %-iger Berufsunfähigkeit. Auf der folgenden Seite finden Sie die wesentlichen Unterschiede zwischen der privaten Berufsunfähigkeitsrente und der Berufsunfähigkeitsrente der Versorgungswerke.

VersorgungswerkPrivate Berufsunfähigkeit
Leistet ab Berufsunfähigkeit von100 %50 %
Weitere Berufstätigkeit möglichneinja, bis zu 80 %
Wartezeitbis zu 5 Jahrekeine
Höhe der BU-RenteAbhängig von gezahlten BeiträgenIn Angemessenheit zum Einkommen frei wählbar
Abstrakte Verweisung/Verweisungsrechtjanein
Aufgabe der Kassenzulassungjanein
Gesundheitsprüfungneinja
Medizinische Mitwirkungspflichtzumutbare Heilbehandlung oder Rehanein
Hinweis: Für den Vergleich haben wir nur die Versicherer herangezogen, die wir auch vermitteln. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Satzung Ihres Versorgungswerks und den Versicherungsbedingungen.

Vorteile der Berufsunfähigkeitsversorung des PVW

  • Keine Gesundheitsprüfung nötig
  • Als Teil des Pflichtbeitrags des Versorgungs­werks mitversichert
  • Bei Erreichung der Altersgrenze wird die Berufsunfähigkeits­rente in eine lebenslange Altersrente umgewandelt
100 %
Erst ab voller BU wird gezahlt

Wann wird die Berufsunfähigkeits­­rente der Versorgungs­werke gezahlt?

Da es bei den Versorgungswerken keine Gesundheitsprüfung gibt, zahlen die Versorgungswerke nur bei "absoluter Existenzvernichtung", also bei 100 %-iger Berufsunfähigkeit. Zusätzlich müssen Sie im Regelfall Ihre Approbation als Psycho­therapeut:in abgeben. Sie müssen also vollkommen unfähig sein irgendeine Arbeit ausüben zu können, um die Berufsunfähigkeits­rente zu erhalten.

Bei der Bewertung, ob Sie 100 % berufsunfähig sind, wird bei den Versorgungs­werken auch geprüft, inwieweit Sie imstande sind Ihre beruflichen Fähigkeiten in einer anderen Weise wirtschaftlich zu nutzen, z.B. als Gutachter:in oder bei Verbands­tätigkeiten. Ist dies noch in existenzsicherndem Umfang möglich, dann sind die 100 % nicht erreicht.

Weiterhin ist eine Berufsunfähigkeit häufig nicht dauerhaft, sodass Ihre Arbeitskraft nach ein paar Jahren vielleicht wieder hergestellt werden kann. Die Approbation müsste in dem Fall neu beantragt werden.

Wie hoch ist die Rente vom Versorgungswerk?

Die Höhe Ihrer aktuellen Berufsunfähigkeits­rente vom Versorgungs­werk werden in Ihrem jährlichen Bescheid ausgegeben. Bei der Renten­berechnung spielen unter anderem Ihr Eintrittsalter ins Versorgungswerk und die Dauer sowie Höhe der gezahlten Beiträge eine Rolle. Für Sie als Psycho­therapeut:in ist die Rente in der Regel nicht ausreichend, um Ihren finanziellen Bedarf zu decken und Ihre Altersvorsorge aufzubauen.

Ø BU-Rente bei den Versorgungswerken
Ja!

Ist eine private BU in Ergänzung zum Versorgungswerk sinnvoll?

Auch bei einer Berufsunfähigkeit von unter 100 % ist die normale Berufsausübung für Sie als Psychotherapeut:in häufig nicht mehr möglich oder zumutbar - z. B. mit einem Bandscheibenvorfall oder einer psychischen Erkrankung. Die meisten Leistungsfälle der privaten Versicherer liegen bei deutlich unter 100 %. Die Versorgungswerke empfehlen ihren Mitglieder, sich zusätzlich gegen einen geringeren Grad der Berufsunfähigkeit privat abzusichern.

Reale Leistungsbeispiele von der Alten Leipziger

AlterErkrankungBerufBU-GradGesamtleistung
42DepressionPsychotherapeutin70 %18.874 €
50BrustkrebsPsychotherapeutin100 %19.760 €
53BrustkrebsPsychotherapeutin90 %18.000 €
54HirnblutungPsychotherapeutin100 %31.460 €
55WirbelsäulenverschleißPsychotherapeutin70 %32.116 €
60LungenkrebsPsychotherapeut100 %14.684 €
60Koronare HerzerkrankungPsychotherapeut50 %19.557 €
Quelle: Alte Leipziger
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