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Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit

Viele denken, dass es keinen Unterschied zwischen Arbeits- und Berufsunfähigkeit gibt. Im täglichen Sprachgebrauch werden beide Begriffe oft synonym verwendet. Zusätzlich fallen Begriffe wie Erwerbsunfähigkeit oder Grundfähigkeit – dadurch entsteht Verwirrung. Denn natürlich gibt es einen Unterschied zwischen arbeitsunfähig und berufsunfähig. Deshalb gibt es auch die Krankentagegeldversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wer nur arbeitsunfähig ist, war beim Arzt und wurde von diesem für einen bestimmten Zeitraum krankgeschrieben – zum Beispiel, weil Sie eine Grippe erwischt hat und Sie von Fieber und starken Halsschmerzen geplagt werden. Durch die Krankschreibung (Gelber Schein) sind Sie für diesen Zeitraum nicht arbeitsfähig. Sie sind aber noch lange nicht berufsunfähig, denn die Krankheit ist vorübergehend und es ist absehbar, dass Sie nach Ausheilung wieder uneingeschränkt arbeiten können.

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In den ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber bei Angestellten das Gehalt in voller Höhe weiter – danach springt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse ein und übernimmt die Gehaltszahlung für maximal 72 weitere Wochen. Da die Krankenkassenleistung jedoch nicht 100 % Ihres vorherigen Gehalts ausmacht, kann der Differenzbetrag durch ein zusätzlich abgeschlossenes Krankentagegeld ausgeglichen werden.

Als Selbstständige:r oder Freiberufler:in haben Sie im Krankheitsfall meistens nur eine unzureichende Absicherung über das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung, denn die Leistung ist von der Höhe her gedeckelt. Zahlen Sie in der GKV nicht den erhöhten Beitragssatz und haben Sie keine private Krankentagegeldversicherung, dann fehlt Ihnen im Krankheitsfall Ihr Einkommen und die Kosten laufen zusätzlich weiter. Hier empfehlen wir dringend eine private Krankentagegeldversicherung abzuschließen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt hingegen nicht bei vorübergehender Krankheit, sondern erst bei andauernden (mindestens sechs Monate) gesundheitlichen Einschränkungen oder einem Unfall, die weiteres Arbeiten in Ihrem Beruf längerfristig unmöglich machen.

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