E-Mail schreiben
0251 27 05 134
Mo - Do von 09:00 - 17:00 Uhr
Fr von 09:00 - 14:00 Uhr
Termin vereinbaren
Vergleich unserer Tarife

Vergleich: Praxis­ausfall­versicherung vs. private Kranken­tagegeld­versicherung

Auf dieser Seite vergleichen wir die wesentlichen Unterschiede der privaten Krankentagegeld­versicherung im Gruppenvertrag für Psychotherapeut:innen der DKV und der Betriebs­unterbrechungs­versicherung (Praxisausfall) Suprima der Mannheimer.

KrankentagegeldversicherungPraxisausfallversicherung
Leistung bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall
Leistung bei behördlich angeordneter Quarantäne z.B. bei Epidemien/Panedemien
Kündigungsschutz
Annahmezwang bei Vorerkrankungen
Leistungsbeginn (Karenzzeit)
Flexibel ab dem 4. Tag

Ab dem 21. Tag
Leistungszeitraum (Haftzeit)
unbegrenzt

Max. 12 Monate
Vertragslaufzeitbis zur Vollendung des 67. Lebensjahres1 bis max. 3 Jahre, danach Verlängerung mit Kündigungsrecht
Eintrittsalter
Bis 67 Jahre

Bis 54 Jahre
Endalter
Über das 67. Lebensjahr hinaus

Vollendung des 67. Lebensjahres
Absicherung des entgangenen Gewinns
Absicherung der fortlaufenden Praxiskosten
Leistung während der gesetzlichen Mutterschutzfristen

Das private Kranken­tagegeld ist eine Personen­versicherung

  • Die Versicherung zahlt, sobald Sie von einem Arzt aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung krankgeschrieben werden.
  • Der Leistungsbeginn (Karenzzeit) ist flexibel auch unter dem 21. Tag wählbar.
  • Im Rahmen unseres Gruppenvertrages mit der DKV für das Krankentagegeld gilt der sogenannte Annahmezwang. Das heißt, dass Versicherungsschutz auch mit Vorerkrankungen möglich ist.
  • Über den Vertrag können neben dem Gewinn auch die fortlaufenden Praxiskosten abgesichert werden.
  • Eine Krankentagegeldversicherung würde in dem Fall einer Praxisschließung wegen Seuchengefahr nicht leisten. Hier bietet die Praxisausfallversicherung einen kleinen Vorteil gegenüber der Krankentagegeldversicherung.
  • Die Krankentagegeldversicherung leistet während der gesetzlichen Mutterschutzfristen.

Die Praxis­ausfall­versicherung ist eine Schadens­versicherung

  • Die Versicherung zahlt, sobald Sie von einem Arzt aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung krankgeschrieben werden.
  • Der Leistungsbeginn (Karenzzeit) ist flexibel ab dem 21. Tag wählbar
  • Die Versicherung zahlt, sobald Sie von einem Arzt krankgeschrieben werden.
  • Die Betriebskostenversicherung sieht ebenfalls Karenztage vor.
  • Über den Vertrag können neben dem Gewinn auch die fortlaufenden Praxiskosten abgesichert werden.
  • Wenn die Praxis durch behördliche Anordnung oder aufgrund von Seuchengefahr geschlossen wird, zahlt die Praxisausfallversicherung.
  • Die Praxisausfallversicherung leistet nicht während der gesetzlichen Mutterschutzfristen.

Das Kranken­tagegeld der DKV bietet Kündigungs­schutz­garantie

  • Die private Krankentagegeldversicherung kann nicht vonseiten des Versicherers gekündigt werden
  • Die DKV verzichtet auf das Kündigungsrecht auch in den ersten drei Jahren. 
  • Selbst bei mehreren Erkrankungen kann Ihnen nicht gekündigt werden.
  • Auch im Schadensfall kann die DKV nicht kündigen. Dies gilt übrigens für die gesamte Laufzeit.
  • Das Krankentagegeld wird zeitlich unbegrenzt gezahlt. Die Leistung entfällt erst, wenn Berufsunfähigkeit eingetreten ist.
  • Eine Krankentagegeldversicherung sieht keine feste Laufzeit vor.

Praxis­ausfall­versicherung kann im Leistungsfall kündigen

  • Die Mannheimer verzichtet auf ihr Sonderkündigungsrecht im Schadenfall.
  • Der Versicherer könnte Ihnen aber mit Ablauf der Vertragslaufzeit ordentlich kündigen.
  • Man muss davon ausgehen, dass bei wiederholter Zahlung aufgrund von Krankheit der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht.
  • Es gibt eine sogenannte Haftzeit (Maximaler Leistungszeitraum)
  • Feste Vertragslaufzeit von oft nur einem Jahr.
Können wir weiterhelfen?
E-Mail schreiben
Sehr schnelle Bearbeitungszeiten
0251 27 05 134
Mo - Fr von 10 - 12 Uhr
und nach Absprache
Beratungstermin
Individuell nach Ihren Bedürfnissen
Live-Chat