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Bedarfsgerechte Todesfall­absicherung

Um für die Hinterbliebenen­absicherung grundsätzlich ein bedarfsgerechtes Versorgungsziel festzulegen, muss zunächst der einmalige Kapitalbedarf vom laufenden Unterhaltsbedarf getrennt werden.

Eine einmalige Todesfall­leistung ist in vielen Situationen zielführend:

  • Tilgung von Verbindlichkeiten,
  • Aufwendungen für die Bestattung,
  • Auszahlung von Miterben,
  • Zahlung der Erbschaftssteuer,
  • Ausbildungskosten der Kinder usw.

Das Versorgungsziel sollte in diesen Fällen bei 100 % des Bedarfs liegen. So werden die Hinterbliebenen nicht zusätzlich mit finanziellen Verpflichtungen belastet.

Darüber hinaus gilt es, den nicht unerheblichen Unterhalts­bedarf für den jeweiligen Ehegatten und die Kinder abzusichern. Als Faustformel kann man annehmen, dass der monatliche Versorgungsbedarf aller mit einem Faktor von 300 multipliziert wird, um die benötigte Todesfallversicherungssumme zu ermitteln. Diese Kriterien unterstellt, ergibt sich für Ihre derzeitige Situation folgendes Schema zur Bedarfsermittlung für den Todesfall:

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